Rechtlicher Rahmen
Geistiges Heilen und Fernbehandlungen
gesunder Raum
Geistiges heilen - seit 2004 erlaubnisfrei
Während einer Behandlung durch Geistheilung übertrage ich meinen Klienten durch Handauflegen Energien. Ich "gebe" heilende Lichtenergien weiter. Dies darf ich nur in einem erlaubnisfreien Rahmen durchführen, welcher klar durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2004 geregelt wurde (siehe unten).
Heilversprechen dürfen nicht gegeben werden. (Wer dies dennoch tut, agiert höchst unprofessionell.)
Dies ist neben der rechtlichen Seite auch seit jeher mein persönliches Credo. Eine Heilbehandlung kann und darf niemals einen Arztbesuch ersetzen. Ich bin nicht befugt, diagnostische Verfahren im klinischen Sinn durchzuführen und dazu Diagnosen zu stellen. Zu jeder Behandlung weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass meine Behandlungen nicht den Besuch eines Arztes oder von Heilpraktikern ersetzen. Meine Behandlungen zielen stets darauf ab, Ihre Selbstheilkräfte zu aktivieren.
Da ich als Heilerin die aktivierten Energien als Kanal fließen lasse und diese durch ihre Eigenintelligenz ohnehin den richtigen Weg in der Energieheilung im Organismus des Klienten finden, bedarf die geistige Energieheilung keiner Diagnose. Wie bereits auf meiner Startseite erläutert, aktiviere ich bei meinen Klienten im besten Fall die Selbstheilkräfte und unterstütze damit die Behandlung bei Ärzten oder Heilpraktikern, ergänze möglichst medizinische Behandlungen.
Nach einer Verfassungsbeschwerde zum „geistigen Heilen“ und Handauflegen hat das Bundesverfassungsgericht mit einstimmigem Beschluss vom 2. März 2004 (1 BVR 784/03) festgestellt, dass eine Heilertätigkeit, die sich „auf die Aktivierung der Selbstheilungskräfte seiner Patienten durch Handauflegen“ beschränkt bzw. „unabhängig von etwaigen Diagnosen einheitlich durch Handauflegen“ erfolgt, nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist.
Verbot der Werbung für Fernbehandlungen in Deutschland
Eine bedeutsame Einschränkung erfährt die Information der Öffentlichkeit über Geistiges Heilen durch das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBI. I S. 3068), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.4.2006, in Kraft ab 6.8.2004.
Darin heißt es im § 9: Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Wer vorsätzlich oder fahrlässig für eine Fernbehandlung wirbt, handelt nach § 12 desselben Gesetzes ordnungswidrig.
Eine Klarstellung, dass diese Bestimmungen auch für das Geistige Heilen gelten, gab das Bundesverfassungsgericht 20. März 2007 mit dem Urteil AZ 1BvR 1226/06. In diesem Zusammenhang wurde betont, dass es sich nicht um ein Verbot der Fernbehandlung selbst handele: Regelungsgegenstand des HWG sei nämlich „nicht die Sicherstellung der Befähigung und der fachlichen wie charakterlichen Geeignetheit des Heilenden (…), sondern die besondere Schutzbedürftigkeit erkrankter oder älterer Menschen vor unangemessen beeinflussender Werbung.“
Da sowohl im Reiki-System als auch in weiten Feldern der energetisch-medialen Heilung die Fernbehandlung eine wichtige Rolle spielen kann, ist diese zum Patientenschutz getroffene Einschränkung durch den Bundesgesetzgeber unter Aspekten des Missbrauchs und der Irreführung verständlich, in anderer Hinsicht überaus bedauerlich.
In Deutschland gibt es weder einen anerkannten Berufsverband noch eine verbindliche öffentliche Zertifizierung.
Rechtlich verbindlich ist die Aufklärungspflicht gegenüber den Patientinnen und Patienten.
Zu jeder Behandlung erhalten Sie zur Unterschrift folgende Erklärungen, die Sie damit bestätigen:
Energetisches Heilen durch Handauflegen, mediales Heilen und geomagnetische Entstörungen, wie es das Kleinunternehmen Gesunder Raum ausübt, dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte.
Geistiges Heilen, ebenso die Handlungen während der geomagnetischen Entstörungen, ersetzen nicht Diagnosen oder Behandlungen durch ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen.